RA Carl Ulrich Mayer, MCIA
Rechtsanwalt in St. Gallen und Hamburg
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Auf den genannten Rechtsgebieten beraten wir Sie bei Gesellschaftsgründungen, Fusionen und Zukäufen, vertragsrechtlichen Belangen und allen hiermit zusammenhängenden Fragen.
Im Rahmen der Handelsschiedsgerichtsbarkeit stellen wir Ihnen unsere persönliche Erfahrung am Internationalen Schiedsgerichtshof der IHK in Paris, am Schiedsgerichtsinsitut der Stockholmer Handelskammer, am Gewerblichen Schiedsgericht der Österreichischen Bundeswirtschaftskammer in Wien, bei UNIDROIT in Rom, der Schweizerischen ASA sowie in zahlreichen Schiedsverfahren zur Verfügung.
Herr RA Mayer übt auch zahlreiche Verwaltungsratsmandate in schweizerischen Aktiengesellschaften, Geschäftsführungsfunktionen in Kapitalgesellschaften sowie Direktorenfunktionen in europäischen und aussereuropäischen Gesellschaften aus. Aus diesem Grund wird die juristische Beratung vornehmlich aus einem unternehmerischen und nicht einem akademischen Blickwinkel ausgeübt, obgleich ihm die akademische Welt aus universitären Lehraufträgen und Veranstaltungen, Publikationen und Vorträgen vertraut ist.
Im internationalen Handelsrecht können wir Sie weltweit beraten, bei Unternehmern sind diese Fragen oft mit der Unternehmensnachfolge oder anderen erbrechtlichen Themata verbunden; auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.
Das Internationale Steuerrecht kann Ihnen bei der Ausrichtung Ihrer persönlichen oder der wirtschaftlichen Ausrichtung Ihres Unternehmens weiterhelfen. tVor Standortentscheidungen oder Wohnsitzverlagerungen müssen Sie die diesbezüglich geltenden Bestimmungen kennen, gleich ob Sie nun Ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen oder eine Optimierung der steuerlichen Situation Ihres Unternehmens, bswp. durch eine niederländische B.V.-Struktur oder eine Holding-Struktur in einem anderen Land, erreichen möchten. In diesem Rechtesgebiet arbeiten wir eng mit hochqualifizierten Spezialisten in den verschiedensten Rechtsordnungen zusammen, um Ihnen eine aktuelle und zuverlässige Beratung geben zu können.
Aus Interesse und auf Grund der sehr strengen Szrassenverkehrsgesetzgebung in der Schweiz bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung und Strafverteidigung auf dem Gebiet des Strassenverkehrsrechts an. Die Zweiteilung des Verfahrens in SVG- und Administrativverfahren sowie die mögliche Beschlagnahme von Fahrzeugen durch den schweizerischen Staat generieren einen Bedarf für eine angemessene Verteidigung von oft zu Unrecht angeschuldigten Fahrzeuglenkern. Wir wollen hierbei keine Exzesse im Strassenverkehr beschönigen aber die Tatsache , dass viele Radarmessungen falsch sind, bedeutet, dass die Gerichte oft zu Unrecht angeschuldigte Personen in eine existentielle Notlage bringen. Gemeinsam mit spezialisierten Gutachtern helfen wir Ihnen in dieser Lage.
Bitte beachten Sie dass Sie gegenüber der Kantonspolizei im Rahmen der Befragung keine Angaben zur Sache machen (Ihre Personalien müssen Sie angeben) und im Falle des Führerausweisentzugs auf dem entsprechenden Formular deutlich und schriftlich vermerken dass Sie den Vorhalt nicht anerkennen. Am Besten rufen Sie uns in einer derartigen Situation sofort an!