RA Carl Ulrich Mayer Rechtsanwalt in der Schweiz und Deutschland Member Chartered Institute of Arbitrators Mitglied des SAV, des AVSZ und der Hanseatischen RAK
RA Carl Ulrich MayerRechtsanwalt in der Schweiz und DeutschlandMember Chartered Institute of ArbitratorsMitglied des SAV, des AVSZ und der Hanseatischen RAK

Hier finden Sie uns

RA Carl Ulrich Mayer, MCIA

 

Rechtsanwalt in St. Gallen und Hamburg

 

St. Gallen:

 

St. Leonhardstr. 45

CH-9001 St. Gallen

 

Hamburg:

 

Neuer Wall 10

2. Stock
D-20354 Hamburg

 

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

St. Gallen:

 

Telefon:

(41-76) 341.50.03

Telefax :

(49-40) 822.15.30.10

 

Hamburg:

 

Telefon :

(49-40) 822.15.33.07

Telefax :

(49-40) 822.15.30.10

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bürozeiten Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 19 Uhr, in dringenden Fällen (Todesfall, Verhaftung, Hausdurchsung, Unfall o.ä.) wählen Sie bitte die angegebenen Telefonnummern, diese sind 24/7 erreichbar. Hinterlassen Sie, falls wir kurzzeitig besetzt sein sollten, unbedingt eine Nachricht!

Rechtsgebiete

Internationales Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie Handelsschiedsgerichtsbarkeit

Auf den genannten Rechtsgebieten beraten wir Sie bei Gesellschaftsgründungen, Fusionen und Zukäufen, vertragsrechtlichen Belangen und allen hiermit zusammenhängenden Fragen. 

 

Im Rahmen der Handelsschiedsgerichtsbarkeit stellen wir Ihnen unsere persönliche Erfahrung am Internationalen Schiedsgerichtshof der IHK in Paris, am Schiedsgerichtsinsitut der Stockholmer Handelskammer, am Gewerblichen Schiedsgericht der Österreichischen Bundeswirtschaftskammer in Wien, bei UNIDROIT in Rom, der Schweizerischen ASA sowie in zahlreichen Schiedsverfahren zur Verfügung.

 

Herr RA Mayer übt auch zahlreiche Verwaltungsratsmandate in schweizerischen Aktiengesellschaften, Geschäftsführungsfunktionen in Kapitalgesellschaften sowie Direktorenfunktionen in europäischen und aussereuropäischen Gesellschaften aus. Aus diesem Grund wird die juristische Beratung vornehmlich aus einem unternehmerischen und nicht einem akademischen Blickwinkel ausgeübt, obgleich ihm die akademische Welt aus universitären Lehraufträgen und Veranstaltungen, Publikationen und Vorträgen vertraut ist.

Internationales Handels- und Erbrecht

Im internationalen Handelsrecht können wir Sie weltweit beraten, bei Unternehmern sind diese Fragen oft mit der Unternehmensnachfolge oder anderen erbrechtlichen Themata verbunden; auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

Internationales Steuerrecht

Das Internationale Steuerrecht kann Ihnen bei der Ausrichtung Ihrer persönlichen oder der wirtschaftlichen Ausrichtung Ihres Unternehmens weiterhelfen. tVor Standortentscheidungen oder Wohnsitzverlagerungen müssen Sie die diesbezüglich geltenden Bestimmungen kennen, gleich ob Sie nun Ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen oder eine Optimierung der steuerlichen Situation Ihres Unternehmens, bswp. durch eine niederländische B.V.-Struktur oder eine Holding-Struktur in einem anderen Land, erreichen möchten. In diesem Rechtesgebiet arbeiten wir eng mit hochqualifizierten Spezialisten in den verschiedensten Rechtsordnungen zusammen, um Ihnen eine aktuelle und zuverlässige Beratung geben zu können.

 

Schweizerisches Strassenverkehrsrecht

 

Aus Interesse und auf Grund der sehr strengen Szrassenverkehrsgesetzgebung in der Schweiz bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung und Strafverteidigung auf dem Gebiet des Strassenverkehrsrechts an. Die Zweiteilung des Verfahrens in SVG- und Administrativverfahren sowie die mögliche Beschlagnahme von Fahrzeugen durch den schweizerischen Staat generieren einen Bedarf für eine angemessene Verteidigung von oft zu Unrecht angeschuldigten Fahrzeuglenkern. Wir wollen hierbei keine Exzesse im Strassenverkehr beschönigen aber die Tatsache , dass viele Radarmessungen falsch sind, bedeutet, dass die Gerichte oft zu Unrecht angeschuldigte Personen in eine existentielle Notlage bringen. Gemeinsam mit spezialisierten Gutachtern helfen wir Ihnen in dieser Lage.

 

Bitte beachten Sie dass Sie gegenüber der Kantonspolizei im Rahmen der Befragung keine Angaben zur Sache machen (Ihre Personalien müssen Sie angeben) und im Falle des Führerausweisentzugs auf dem entsprechenden Formular deutlich und schriftlich vermerken dass Sie den Vorhalt nicht anerkennen. Am Besten rufen Sie uns in einer derartigen Situation sofort an!

 

 

Druckversion | Sitemap
© RA Carl Ulrich Mayer, MCIA